COVID 19 Präventionskonzept

By | 29. Oktober 2020

Organisatorisches

Verein

ÖTB Turnverein Traismauer 1910
Gartenring 28
3133 Traismauer

Betrifft

Turnstunden des ÖTB Turnverein Traismauer 1910

COVID 19 Ansprechperson

Patrick Mang

Verpflichtung

Mit Betreten der Sportstätte verpflichtet sich der Teilnehmer, bzw. dessen Erziehungsberechtigte, zur Einhaltung dieses COVID-19-Präventionskonzeptes. Ansonsten ist die Sportstätte umgehend zu verlassen

Verhaltensregeln                                                                      

Im Eingangsbereich und in den Garderoben

  • Personen, die sich nach Selbstbeurteilung nicht vollständig frei von Covid19- Symptomen fühlen, dürfen die Turnhalle nicht betreten.
  • Personen, die in den letzten 10 Tagen Kontakt mit einer Corona positiven Person hatten dürfen ebenso die Turnhalle nicht betreten.
  • Der Eingangsbereich der Sportstätten darf nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
  • In den Garderoben ist zwischen nicht in einem Haushalt lebenden Personen ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Andernfalls ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Ein vorgegebenes Einbahnsystem ist ein zuhalten.
  • TeilnehmerInnen der Turnstunden sollen bereits in Sportgewand zur Sportstätte kommen, um Aufenthaltszeiten in den Garderoben so kurz als möglich zu halten.
  • Die Garderobenräume sind den einzelnen Turneinheiten zugewiesen. Diese Einteilung bzw. die Anweisungen der Vorturner sind einzuhalten.
  • Kinder sind ausschließlich vor den Garderoben, wenn möglich schon im Freien, in die Turnstunde zu entlassen bzw. abzuholen. In Ausnahmefällen können VorturnerInnen Eltern den Zutritt zur Sportstätte erlauben, wobei von diesen dann ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
  • Wenn barfuß geturnt wird (Gymnastikschuhe sind empfohlen) sind auch die Füße regelmäßig zu waschen bzw. zu desinfizieren.

Im Turnsaal

  • Als Grundregel ist festgehalten, dass ein physischer Kontakt zwischen nicht im selben Haushalt lebenden Personen vermieden werden soll.
  • Vor Betreten der Turnhalle sind die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
  • Umarmen und Händeschütteln sind zu unterlassen.
  • Die Benutzung von und der Aufenthalt in den WC-Anlagen ist so zu gestalten bzw. zeitlich so zu staffeln, dass der Mindestabstand von 1m gewahrt werden kann.
  • Trinkpausen sind so zu gestalten, dass der Mindestabstand von 1m gewahrt werden kann.
  • Zum Trinken hat jeder seine persönliche Flasche zu verwenden, ein Trinken direkt von Wasserhähnen ist verboten.
  • Persönliche Utensilien sind zu kennzeichnen (z.B. gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und sollen auf keinen Fall geteilt werden.
  • Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen vermieden werden.
  • Bei Behandlungen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen der Mindestabstand von 1m nicht eingehalten werden kann, ist sowohl vom Behandelnden als auch vom Verletzten ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Wettkampfgeräte sind vor und nach dem Gebrauch zu desinfizieren.
  • Die Riegengröße in den Turngruppen wird im Innenraum mit maximal 6 Personen begrenzt, wobei darauf geachtet wird, dass immer möglichst die gleichen Personen in einer Riege sind.
  • Griffflächen an Geräten (exkl. Magnesia-Zone) sind nach jedem Riegenwechsel zu desinfizieren.
  • Die Halle ist regelmäßig durch Fenster und Türen zu lüften. · Turnstunden, für die nicht zwingend Hallenausstattung notwendig ist, werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.

Hygiene und Reinigungsplan

Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, usw.) werden zumindest einmal täglich desinfiziert.

WC-Anlagen werden täglich desinfiziert.

Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.

Tritt ein Verdachtsfall in den Turnstunden auf, ist:

  • die betroffene Person sofort zu isolieren
  • die zuständige Gesundheitsbehörde informieren (Gesundheitshotline 1450)
  • deren Anweisung strikt zu befolgen und
  • bei Kindern ist umgehend mit den Eltern Kontakt aufzunehmen
  • der Obmann des ÖTB Turnverein Traismauer bzw. der COVID Beauftragte zu informieren
  • Personen, zu denen ein Kontakt möglich war, sind zu erfassen.
  • Zur Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten sind Anwesenheitslisten für jede Turneinheit zu führen.

Tritt bei einem Teilnehmer eine SARS-CoV-2 Infektion auf, hat dieser im Sinne der Kontaktverfolgung den COVID Verantwortlichen des Vereines zu informieren

Nichteinhaltung

Bei Nichteinhaltung der Maßnahmen kann der ÖTB Turnverein Traismauer 1910 einen Platzverweis aussprechen.